Handballverband stellt es den Vereinen in Verbands- und Landesligen bis Ende Februar frei, ob sie ihre Spiele austragen wollen oder nicht




Handball: Der Handballverband Westfalen hat angesichts zunehmender Coronazahlen neue Regelungen getroffen, um dem Spielbetrieb noch gerecht zu werden und gleichzeitig die Gesundheit zu schützen. So beschloss der HVW, dass bis Ende Februar Handballvereine in Westfalen Spiele in der Landes- und Verbandsliga wegen Corona kurzfristig auch ohne Zustimmung des Gegners absagen können.

Die neue Regelung sieht vor, dass ab Dienstag, 25. Januar, in den Landes- und Verbandsligen der Männer und Frauen Spiele einseitig und ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden können. “Sofern als Grund ‘Corona’ angegeben und das Datum des Nachholspiels 30.06.2022 gewählt wird, wird diesem Verlegungswunsch seitens der Spielleitenden Stelle in jedem Fall stattgegeben. Eine Zustimmung des Gegners ist nicht erforderlich“, heißt es im Schreiben des Verbandes, das sku vorliegt.

Und weiter: Spielverlegungen sind unter Angabe der Gründe und eines neuen Termins mit der Stellungnahme des Gegners mindestens 21 Tage vorher im Verlegungstool von H4all bei der spielleitenden Stelle zu beantragen. Der Antragsteller hat die angesetzten Schiedsrichter beweiskräftig zum neuen Termin einzuladen. Abweichend von diesem Vorgehen können bis zum 28.02.2022 Spielverlegungsanträge für die Männer- und Frauen Verbands- und Landesligen mit einer Frist von vier Tagen zum Austragungstermin gestellt werden (es gilt das Datum der Eingabe im Verlegungstool).
Ersatztermine sind im Mai und Juni festgelegt worden. Im Absprache mit Spielgegner und Staffelleiter können Spiele auch noch über den letzten Spieltag hinaus verlegt werden.

Diese und andere Regelungen setzt das Präsidium des HVW auf Vorschlag der Technischen Kommission um, um „den weiterhin hohen Corona-Fallzahlen und dem von Politik und Experten bis Mitte Februar erwarteten weiteren Anstieg“ zu begegnen. Ziel ist es, den Spielbetrieb im Februar weiterführen zu können, ohne mögliche Bedenken der Spieler außer Acht zu lassen.

Was passiert bei Nichtantreten?

Eine neue Regelung gibt es auch bezüglich des „Nichtantretens“. Ein „Ausscheiden bei dreimaligem Nichtantreten zu einem Spiel“ wird bis zum Ende der Saison ausgesetzt. Alle nichtangetretenen Spiele werden mit 0:2 Punkten als verloren gewertet. Sollte ein Team wegen Corona bei ordnungsgemäßer Information nicht antreten, wird es nicht mit Gebühren belastet. Ein „schuldhaftes Nichtantreten“ (ohne vorherige Absage) wird weiterhin bestraft. Verzichtet eine Mannschaft wegen Corona komplett auf die Teilnahme am weiteren Spielbetrieb, wird sie für die nächste Saison im Spielbetrieb des Handballverbands Westfalen eine Leistungsklasse tiefer eingruppiert, sofern die Mannschaft dafür gemeldet wird.

Sofern es sich um eine Mannschaft der Landesliga handelt, wird sie als Absteiger an den Handballkreis gemeldet. Pandemie-bedingte Rückzüge sind gebührenfrei.

Bildzeile: Bis Ende Februar hat der Handballverband Westfale neue Regeln für die Landes- und Verbandsligen vorgegeben.