Auf- und Absteiger in den überkreislichen Fußball-Ligen




Fußball: Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen hat die Auf- und Abstiegsregelung für die kommende Saison in den überkreislichen Ligen bekannt gegeben.

Oberliga
Die Mannschaften auf den Plätzen 1 – 2 sind sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga
West qualifiziert und können aufsteigen. Bei keinem Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die zwei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.

Westfalenliga
Der Meister jeder Staffel steigt zur Oberliga auf. Sollte die Anzahl von 18 Mannschaften der Oberliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel bei einem freien Platz ein Entscheidungsspiel um einen zusätzlichen Aufsteiger in die Oberliga aus.
Es steigen die drei Tabellenletzten jeder Westfalenliga zur Landesliga ab.

Landesliga
Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf. Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften der Westfalenliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen bis zu diesem die Tabellenzweiten und danach auch die Tabellendritten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus.
Auf der Gegenseite steigen die fünf Tabellenletzten jeder Landesliga zur Bezirksliga ab.

Bezirksliga
Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.  Sollte die Anzahl von 64 Mannschaften der Landesliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Bezirksliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus.
In den Staffeln mit 15 Mannschaften steigen die drei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab. In den Staffeln mit 16 Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Kreisliga A ab und in den Staffeln mit 17 und 18 Mannschaften steigen die fünf Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.