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Freitag.20.März.2026
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Urteil vom FLVW-Sportgericht: VfL Kamen bekommt drei Punkte zugesprochen nach dem Spielabbruch in Herne




Fußball: Das Sportgericht des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat entschieden: Das abgebrochene Landesliga-Spiel am 1. März zwischen dem BV Herne-Süd und dem VfL Kamen wird mit 2:0 für den VfL gewertet. Dies gab der FLVW in den heutigen Offiziellen Mitteilungen (Nr. 12/26) bekannt. Nach diesem Urteilsspruch kann der VfL Kamen sein Punktekonto als Zweitplatzierter um drei Punkte auf nunmehr 41 Zähler verbessern und verkürzte den Abstand auf Spitzenreiter FC Roj auf acht Zähler.

Wie berichtet wurde die Partie in Herne am 1. März nach 20 Minuten beim Stande von 2:0 für die Kamener abgebrochen. Der Unparteiische hatte das Verhalten des Herner Spielers Lux gegen einen Assistenten als Tätlichkeit bewertet. Herne hatte bis zuletzt erklärt, dass es sich beim Schlag um eine Reflex-Aktion von Lux gehandelt habe, als dieser eine Berührung wahrnahm, die zuerst vom Schiedsrichter-Assistenten kam.

Der Herner Spieler Lux wurde mit einer Sperre von zwölf Spielen wegen einer groben Unsportlichkit belegt. Die Saison ist damit für ihn gelaufen. Zwei Spiele hat er bereits abgesessen. Zehn stehen in der laufenden Spielzeit noch aus, in denen er nicht mehr mitwirken darf. Vom BV Herne-Süd war zu hören, dass man sich dem Urteil wohl beugen werde. Das sei kein Schuldeingeständnis, aber es bringe in der Regel nichts, gegen ein Urteil vorzugehen.“