
Fußball: Jetzt ist es auch offiziell: Das Bezirks-Sportgericht 5 hat das zweite Aufstiegsspiel mit 2:0 für Rot-Weiß Unna gewertet. Damit steigen die Unnaer in die Bezirksliga auf. Dieses Urteil sprach das Bezirks-Sportgericht 5 unter dem Vorsitz von Hermann Jamnig aus und verteilte zudem ordentliche Geldstrafen. Das Gericht hatte beiden Vereinen das Urteil über das offizielle DFB-Postfach bereits vorweg mitgeteilt. Danach hatten beide Vereine 48 Stunden Zeit eine Stellungnahme zu schreiben.
Das Bezirks-Sportgericht 5 hatte sich mit den Vorkommnissen zum Spielabbruch des zweiten Bezirksliga-Aufstiegsspiels vor Wochenfrist in Erle befasst. Dort lag RWU bis zum Spielabbruch nach dem Treffer von Mansour wie berichtet 1:2 in der 119. Minute zurück, was schon den Aufstieg bedeutete. Denn: Die Unnaer waren im ersten Aufeinandertreffen beider Clubs 3:1 siegreich.
Der Spielabbruch kostete Erle nicht nur den Aufstieg, sondern sie müssen auch eine Gesamtstrafe in Höhe von 1.700 Euro zahlen. Im einzelnen: 200 Euro für den Spielabbruch; 1000 Euro für die Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter; 300 Euro für die Tätlichkeit gegenüber dem Schiriassistenten und noch einmal 200 Euro für einen Körperkontakt eines Erler Zuschauers beim Abgang des Schirigespanns.
RW Unna wurde mit einer Strafe von 350 Euro belegt. 50 Euro für den Platzsturm seiner Anhänger und 300 Euro für Pyrotechnik. Beiden Vereinen wird das Rechtsmittel der Berufung zugestanden, die innerhalb von zehn Tagen nach der Urteilsverkündung eingereicht werden muss.
Bildzeile: Nach dem Urteilsspruch des Sportgerichts 5 darf RW Unna den Auftstieg in die Bezirksliga jetzt noch einmal und wohl endgültig bejubeln / Foto Sascha Skroblin.
