Allgemein: Ein wichtiges Datum für die erfolgreiche Vereinsarbeit im Kreis Unna steht am 6. Juni 2019 wieder an. Bis dahin haben die Sportvereine, die sowohl in ihrem Fachverband als auch in ihrem zuständigen Stadt- oder Gemeindesportverband gemeldet sind noch Zeit, die Anträge für die Übungsleitungsförderung beim Landessportbund NRW einzureichen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben, wie der Landessportbund dem KreisSportBund Unna auf Anfrage mitteilte, erst 84 von 437 Sportvereinen den Antrag in Duisburg eingereicht. Angegeben werden die Anzahl der Vereinsmitglieder zum 1.1.2019, die Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahren, die Anzahl der geplanten Übungs- bzw. Trainingsstunden und die Anzahl der anerkannten Übungsleitungen/TrainerInnen, die mindestens über eine C-Lizenz verfügen. Der Landessportbund NRW berechnet dann die Höhe des Zuschusses, der pro anerkannter Übungsleitung ausgezahlt werden kann. Dabei fallen Vereinsmitglieder, die bis 26 Jahre alt sind wesentlich stärker ins Gewicht als ältere Mitglieder. Bis 26 Jahre gilt der Faktor 4,0 für alle Anderen 0,5. Zusätzlich fließt noch die Vereinsgröße und die Mindestzahl an geplanten Übungs- oder Trainingsstunden in die Berechnungsformel.
Insgesamt stehen in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen 7,56 Millionen Euro zur Verfügung. Je nach Anzahl der gestellten Anträge liegt die Förderung zwischen 85 und 95 Euro pro Fördereinheit. Bei einem Verein mit eintausend Mitgliedern und abhängig von der Anzahl der Jugendlichen kommen so schnell zwischen 2000 und 4000 Euro zusammen, die in der Regel in die Qualifizierung der Übungsleitungen investiert werden.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt bzw. heruntergeladen werden. Beide Möglichkeiten finden die Vereinsvertretungen unter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiter-innen/ . Auf dieser Seite sind auch die häufigsten Fragen zum Antrag beantwortet und die Kontaktadressen beim Landessportbund NRW angegeben.