Spielgemeinschaften in der Diskussion


Fußball: Derzeit ist es die Coronakrise, die den Sport, den Fußball knebelt. Doch allgegenwärtig war und ist immer noch der demographische Wandel, der vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen macht. Viele Mannschaften haben Probleme, eine Startelf zu stellen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam einjährig am Spielbetrieb teilnehmen.

Zuletzt waren bereits Spielgemeinschaften bei Altherren, Frauen, der Jugend und auch bei den Senioren vom Verband gestattet worden – bei den Senioren allerdings bisher nur, wenn eine 1. Mannschaft eines Vereins daran beteiligt war. Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wurde zuletzt in der fünfstündigen, digitalen Sitzung der Ständigen Konferenz auch über eine neue Variante von Spielgemeinschaften diskutiert und nachgedacht, aber noch nicht verabschiedet. So sollen Reserve-Teams oder dritte Mannschaften von zwei Fußballvereinen eine Spielgemeinschaft eingehen können. Zu dem angedachten Modell sollen demnächst die 29 Kreisvorsitzenden befragt werden. Zudem will man ein Stimmungsbild bei den Kreisfußballausschuss-Vorsitzenden einholen.

Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur auf Kreisebene gestellt werden kann und keiner der Vereine mit einer Mannschaft der entsprechenden Altersklasse am überkreislichen Spielbetrieb teilnehmen darf. Der Spielbetrieb  einer solchen SG soll zunächst auf ein Jahr begrenzt sein.

„Norweger-Modell“ existiert bereits

Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind bis zur vierten Spielklasse der Damen, beziehungsweise der sechsten Spielklasse der Herren aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist, dass die Spielgemeinschaft bereits seit drei Jahren besteht und am Spielbetrieb teilgenommen hat.

Schon vor einigen Jahren war, um Spieler- und Mannschafts-Mangel entgegenzuwirken, das „Norweger-Modell“ eingeführt worden. Dabei können Vereine, die nicht genügend Spielerinnen und Spieler haben, auch mit einer Neuner-Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Dagegen stünden bei dem jetzt diskutierten Modell, dem Zusammenschluss von zwei zweiten oder dritten Mannschaften aus zwei Vereinen, vollzählige Teams mit elf Spielerinnen oder Spielern auf dem Platz.



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