Brennpunkte des Vereinsrechts: Daten – Bilder – Internet – Montag, 11.03.2019, im Bauhaus des Hauses Opherdicke in Holzwickede
„Die Bedeutung des Internets, aber auch die des Datenschutzes nimmt zu und macht vor den Vereinen nicht halt: Die Schwimmabteilung möchte Ergebnislisten und Fotos ihres Wettbewerbs im Internet veröffentlichen. Der Abteilungsleiter möchte eine Telefonliste aller Abteilungsmitglieder verteilen, um Fahrgemeinschaften bilden zu können. Ein Sponsor bittet um eine Liste aller Mitglieder, um diese zu bewerben. Der Verein unterhält einen Social-Media-Auftritt, in dem Kommentare abgegeben werden können.
Der Vorstand ist verantwortlich für den Umgang mit den Daten all derer, die mit dem Verein in Berührung kommen. Auch beim Auftritt des Vereins im Internet sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Viele Vereine betreten hier Neuland und setzen sich damit auch einem Haftungsrisiko aus. Anhand konkreter Beispiele werden zahlreiche Tipps für die Umsetzung in der Praxis gegeben.“
Das Seminar berücksichtigt die Reform des Datenschutzrechtes, die am 25.05.2018 in Kraft tritt und auch die Sportvereine vor neue Herausforderungen stellen wird.
Brennpunkte des Vereinsrechts: Haftung – Satzung – Mitgliederversammlung – Montag, 25.03.2019, im Bauhaus des Hauses Opherdicke in Holzwickede
Um den eigenen Verein sicher durch die Klippen des Vereinsrechts zu steuern, benötigt ein Vorstand das nötige Rüstzeug. Eine der Klippen im Vereinsalltag ist es, eine fehlerfreie Satzung zu haben. Die Satzung ist die rechtliche Grundordnung ihres Vereins und eine falsche Satzungsgestaltung kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
Fehler bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen können zu nichtigen Beschlüssen führen. Ein Großteil aller vereinsrechtlichen Klagen hat Beschlüsse von Mitgliederversammlungen zum Gegenstand. Mit einem ordentlichen vereinsrechtlichen Wissen können diese Gefahren minimiert werden.
„Wann hafte ich als Vereinsvorstand mit meinem Vermögen?“ – Diese Frage stellen sich regelmäßig Vereinsvorstände. Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB haften dem Verein gegenüber grundsätzlich für ein Verschulden bei der Geschäftsführung. Durch ein leicht einzurichtendes Risikomanagementsystem können diese Gefahren minimiert werden.
Im Seminar „Brennpunkte Vereinsrecht: Haftung – Satzung – Mitgliederversammlung“ vermitteln wir Ihnen die Grundlagen des Satzungsrechts, das Handwerkszeug für die Durchführung einer Mitgliederversammlung und weisen auf die Haftungsgefahren und Sorgfaltspflichten eines Vorstands hin. Die Teilnehmer/innen erhalten die Möglichkeit konkrete Fragen anhand ihrer mitgebrachten Satzung zu stellen, damit keine der folgenden Schlagzeilen die Teilnehmer dieses Seminars einholt: „Amtsgericht stimmt der Klage gegen die DEG zu“ (Der Westen, 24.06.2014); „Amtsgericht kippt Vereinsbeschlüsse – Mitglied mit Klage erfolgreich“; „Klage von 1860-Mitglied gegen den Verein ist zulässig“, „Ehemaliger Vereinsvorstand zu Schadensersatz verurteilt“
Die KURZ UND GUT – Seminare finden bei der Geschäftsstelle des KreisSportBundes Unna e.V. statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Ein kleiner Imbiss und Getränke werden bereitgestellt. Für Rückfragen steht Ihnen das Servicebüro unter (02303)27-1324 zur Verfügung.
Anmeldungen unter: www.kreissportbund-unna.de/qualifizierung
Bild: Seminarteilnehmer beim KSB Unna / Foto KSB