Neue NRW-Corona-Verordnungen: Draußen bleibt alles wie gehabt – in der Halle nun 2G+


Fußball: Es bleibt, wie es ist: Sportlerinnen und Sportler dürfen unter freiem Himmel weiter ohne neue Einschränkungen trainieren oder spielen. Wer Sport treiben möchte, muss einen 3G-Status (geimpft, genesen oder getestet) vorweisen können. Auch wenn sich nach Coronaverordnung nur zehn Menschen ab dem 28. Dezember im öffentlichen Raum treffen dürfen, so gilt das nicht für den Sport. Auch für Zuschauer im Freien bleibt es wie gehabt: Es gilt 2G. Für alle Vereine ist das durchaus interessant, denn viele Club bitten ihre Spieler direkt Anfang Januar wieder auf den Platz. Das teilte die NRW-Landesregierung am Donnerstagabend offiziell mit.

In der Halle gilt ab dem 28. Dezember 2G+

Änderungen gibt es allerdings in Hallen. Bisher galt hier für alle die 2G-Regelung. Das wird nun auf 2G+ erweitert – also müssen ab dem 28. Dezember auch alle Aktiven neben dem Nachweis des 2G-Status auch einen zusätzlichen negativen Coronatest vorlegen. 2G allein nutzt für Aktive in der Halle nichts mehr.

Geisterspiele im Profibereich – nicht in Hamburg und Berlin

Ausdrücklich gesagt werden muss, dass die genannten Corona-Vorschriften nur für NRW gelten. In nahezu allen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Selbst im Profibereich. So dürfen in Berlin im Freien 3.000 Zuschauer zusehen – 2.000 in der Halle. In Hamburg sind 5.000 Besucher im Freien erlaubt – 2.500 in der Halle.



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