Die Referentin für den Laufsport im FLVW, Neele Holzhausen, berichtete, dass 2020 bei der Absage oder virtuellen Durchführung einer Veranstaltung keine Finisher-Gebühren erhoben wurden. Darüber hinaus informierte sie, dass bei Wellenstarts oder elektronischer Zeitmessung (Nettozeiten) die Ergebnisse bestenlistenfähig waren. „Bei uns war die Devise”, so Holzhausen, „dass Veranstaltungen, die nicht so durchgeführt wurden, wie sie bei uns angemeldet worden waren, als abgesagt gewertet wurden.“
Die Laufreferentin im FLVW bat die Laufveranstalter, sich in Zukunft immer mit der FLVW-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, wenn Lauftermine aufgrund der allgemeinen Corona-Lage in den nächsten Monaten nicht eingehalten werden können.
Alternativen: Joggen im Freien sowie Teilnahme an digitalen Angeboten
Wie es konkret im Laufbereich weitergehen wird, kann momentan niemand sagen. „Das Regelwerk, das alle Maßnahmen bestimmt, ist momentan die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aktuell ist unter den geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen nur der Profisport erlaubt, jedoch kein Freizeit- und Amateursport. Was übrig bleibt ist derzeit im Hobby-Bereich Joggen im Freien, alleine oder zweit, sowie die Teilnahme an digitalen Angeboten.
Der Vorsitzende des Verbands-Leichtathletik-Ausschusses, Bernhard Bußmann, lobte das große Engagement der Laufveranstalter. „Dem FLVW gehören 110.000 Leichtathleten an. Davon sind 80 bis 90 Prozent Läuferinnen und Läufer. Daher ist es wichtig, dass Läufe wieder stattfinden. Erfreulich ist, dass die Veranstalter nicht nur ihre finanziellen Vorteile sehen, sondern in erster Linie die Motivation der Läuferinnen und Läufer.“
Bernhard Bußmann bat die Laufveranstalter, trotz der schwierigen Zeiten in ihren Bemühungen nicht nachzulassen. Wer Hilfe benötigt, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FLVW wenden.
Bildzeile: Auch der 32. Kurparklauf des Turnverein Unna musste im November ausfallen.