Fußball: Landesligist Borussia Münster muss drei Punkte nach dem Urteil des Verbandssportgerichs nicht kampflos abgeben – und die IG Bönen bekommt nicht wie anfänglich festgesetzt am “grünen Tisch” den Sieg (drei Zähler und 2:0 Tore) zugesprochen. Die Begegnung wird neu angesetzt. Das entschied das Verbandssportgericht.
Zur Erinnerung: Das Spiel beider Mannschaften am 11. Oktober kam coronabedingt nicht zustande, weil Münster am 6. Spieltag nicht nach Bönen reiste. An diesem Wochenende war im Kreis Unna aufgrund der hohen und noch steigenden Inzidenzwerte kein Kontaktsport gemäß Corona-Schutzverordnung möglich, ja untersagt. Mit Genehmigung von Staffelleiter Gerd Rühlow wollte die IG die Partie dann in Rhynern austragen, weil ein Tausch des Heimrechts unverständlicherweise nicht zustande kam. Rhynern wies allerdings wie der Kreis Unna die gleichen hohen Inzidenzwerte auf, aber die Stadt Hamm hatte noch keine behördliche Untersagungsverfügung ausgesprochen. Es durfte nach allen juristischen Vorgaben also gespielt werden. Die Borussia stellten Sicherheit und Gesundheit jedoch obenan und trat nicht an. Der Staffelleiter sprach Bönen zunächst die Punkte zu.
Doch die Borussia legte Einspruch ein – und bekam Recht. Das Verbandssportgericht des FLVW schloss sich der Münsteraner Sichtweise an, missbilligte die Entscheidung des Staffelleiters. Im Urteilstext heißt es auszugsweise: Die Spielwertung wird aufgehoben. Das Meisterschaftsspiel ist neu anzusetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt der FLVW. Aufgrund der Pandemielage hätte das Spiel nach den geltenden Coronaregeln) abgesagt und verlegt werden müssen.