Corona verändert auch die Wechselperiode im Amateurfußball


Fußball: Das Thema Spielerwechsel (Wechselperiode) ist zwei Mal in einem jeden Jahr in der Fußballszene hochachtuell. Es gibt zwei Wechselperioden. Die erste in diesem Jahr währte vom 01. Juli bis zum 31. August (Abmeldung bis spätestens 30.06.2020) – die zweite schließt sich an vom 01. Januar bis 31.01.2021 (Abmeldung bis spätestens 31.12.2020). Diese Periode können die Fußballer/innen nutzen, um sich einem anderen Verein anzuschließen, vorausgesetzt die fällige Ablösesumme ist einvernehmlich geklärt. Die COVID-19-Pandemie indes verändert dahingehend einiges im Amateurfußball.

In den Verbänden weiß man natürlich um diese Problematik und sagt klipp und klar: Aufgrund der Coronakrise, wo nicht gespielt werden kann, wird diese Ausfallzeit des Spielbetriebs bei Spielerwechseln nicht auf die Wartefrist angerechnet. So wurde schon im Sommer verfahren. Das heißt: Wenn ein Kicker in den ersten Saisonspielen 2020/21 beispielsweise wegen einer Verletzung noch nicht zum Einsatz gekommen ist, dann könnte er sich ja ohne Sperre und ablösefrei zu einem anderen Club verändern. Denkste! Das schließen die Verbände eben aus. Dem Vernehmen nach kündigte Manfred Schnieders, Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (FLVW) dahingehend eine Regelung an, die juristisch haltbar und so auch vor einem Sportgericht bestehen kann. Wie gesagt, die coronabedingte Ausfallzeit im Spielbetrieb wird von der Wartezeit rausgerechnet. So soll es in den Coronazeiten dann keine ablösefreie Spielerwechsel geben. Die abgebenden Vereine wird es sicherlich freuen.

Überhaupt kündigte der FLVW in Kürze einen neuen Rahmenterminkalender an. Wichtigster Ausgangspunkt wird dabei sein, wann wieder Fußball gespielt werden kann. Da wartet der Verband auf Signale der Politik. Auszuschließen sei dabei jedoch eine Verlängerung der Saison. Am 30. Juni soll die Saison 2020/2021 beendet werden.

Bildzeile: FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders kündigte einen neuen Rahmenterminkalender an / Foto FLVW.



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